Kommunale Förderprogramme

Kommunale Förderprogramme

Auszüge aus dem BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2022

In vielen deutschen Kommunen, Städten und Gemeinden werden Dach- und Fassadenbegrünung mit öffentlichen Geldern subventioniert und unterstützt. Durch die direkte Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten oder Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln werden Anreize geschaffen, die darauf abzielen, im privaten- sowie gewerblichen Bereich die Menschen zu motivieren, in die Begrünung unserer urbanen Lebensräume zu investieren. Dies kann ein sehr interessantes Mittel zur öffentlichen Steuerung sein, um in Ballungsräumen mit geringem Anteil an Grün- und Ausgleichsflächen die Bürger stärker zu motivieren, aktiv zu werden. Jedoch sind die kommunalen Förderprogramme stark von der jeweiligen finanziellen Haushaltslage der Städte und Gemeinden abhängig. Sie sind freiwillig und es besteht kein Rechtsanspruch.

Etwas anders verhält es sich bei der Gebührenreduktion der gesplitteten Abwassergebühr. Laut BuGG-Recherche aus 2022 der Abwassergebührensatzung aller 193 deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern*innen hat sich ergeben, dass diese die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben. Diese besagt, dass für Maßnahmen, die zum lokalen Regenwasserrückhalt (Retention) beitragen, Gebührenreduktionen für die Niederschlagswasserbeseitigung beantragt werden können. Zu diesen Maßnahmen zählt u.a. die Dachbegrünung. Die durchschnittliche Niederschlagswassergebühr in deutschen Städten beträgt in 2022 0,88 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Die durchschnittliche maximale Gebührenreduktion für teilentsiegelte Flächen (z.B. Dachbegrünung) beträgt 60% oder 0,53 Euro pro Quadratmeter. Dies indirekte Art der Förderung ist langfristig interessant für Eigentümer*innen sowie für die kommunalen Netzbetreiber. Eine win-win Situation. Als Eigentümer*in sparen Sie langfristig durch Gebührenreduktion und die öffentlichen Entwässerungsnetze werden entlastet, was zu geringeren Wartungs- und Instandhaltungskosten führt.

Zur Förderung berechtigt sind Neubauten sowie Gebäudebestand. Durch den Bebauungsplan (B-Plan) des Bau-Gesetzbuches (BauGB) werden mittlerweile bei vielen Neubauprojekten bzw.  baulichen Änderungen an Gebäudebestand neben Ausgleichspflanzungen auch Dachbegrünungen immer mehr zur gesetzlichen Auflage.  Damit aber auch förderberechtigt, insofern durch die Gemeinden bestimmte und verknüpfte Voraussetzungen, Kriterien,  Bedingungen und Qualitätskriterien erfüllt werden.  

Laut Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2022 lässt sich für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen festhalten, dass bereits 85 Städte (44%) finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen bereitstellen. Bei Fassadenbegrünungen sind es 72 Städte (37%).

Bei der BuGG-Städteumfrage haben auch kleinere Städte mit weniger als 50.000 Einwohner*innen angegeben, Gebäudegrün zu fördern.

Aufgrund der individuellen kommunalen Förderprogramme variieren die Förderhöhen von Stadt zu Stadt recht stark. Bei Dachbegrünungen reicht die Spanne der maximalen Förderung von 10 bis 100 Euro pro Quadratmeter bzw. 100 bis 100.000 Euro pro Projekt.

Bei Fassadenbegrünungen reicht die Spanne der maximalen Förderung von 10 bis 80 Euro pro Quadratmeter bzw. 500 bis 100.000 Euro pro Projekt.

Festzuhalten ist, dass Fördergelder grundsätzlich vor Baubeginn der Maßnahme bei den entsprechenden Ämtern der Städte bzw. Kommunen beantragt und genehmigt werden müssen, um bei der Vergabe berücksichtigt zu werden.

Wir bedanken uns beim BuGG-Team, für das zusammentragen des umfangreichen Datenmaterials, welches in diesem Artikel nur einen kleinen Ausschnitt darstellt.

Den Gesamten Artikel gibt es hier.

Ihr SedumDach.de - Team

Zurück zum Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.